GV Glossar & Lexikon:GiroWeb erklärt Gemeinschaftsverpflegung
Regeln & Gesetze: Vorschriften – Verfahren – Verträge
Für den Bereich der Gemeinschafts-Verpflegung (GV) existiert eine ganze Reihe gesetzlicher Vorschriften, die von allen involvierten Parteien einzuhalten sind. Hierzu zählen u.a. die LMHV (Lebensmittelhygiene-Verordnung); die Pflicht zur Kennzeichnung von Allergenen und Lebensmittel-Zusatzstoffen auf Basis der Lebensmittel-Informations-Durchführungs-Verordnung LMIDV (bzw. auf europäischer Ebene die Lebensmittel-Informationsverordnung LMIV); die Pflicht-Zulassung durch den Zentralen Kreditausschuss (ZKA) bzw. die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) für alle Netzbetreiber (d.h. Betreiber von Netzen und Terminals) hinsichtlich Karten- oder NFC-Zahlungen im elektronischen Zahlungsverkehr der GV; die Kassen-GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Buch-Führung und -Aufbewahrung sowie Aufzeichnung von Unterlagen in elektronischer Form – inkl. entsprechendem Datenzugriff) für alle GV-Kassensysteme und -Zahlungssysteme; und natürlich die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht) hat die Aufsicht und die Kontrolle über alle Bereiche des Finanzwesens innerhalb Deutschlands – und somit grundsätzlich auch über alle Transaktionen des (mehrheitlich bargeldlosen) Zahlungsverkehrs im Bereich der Verpflegungssysteme in KiTas, Schulen und Betrieben. Indirekt fallen hierunter auch verschiedene Teilbereiche wie ELV-Einzüge (Elektronisches Lastschriftverfahren), SEPA-Überweisungen (Single Euro Payments Area), sowie BlueCode- oder auch PayDirekt-Zahlungen auf Basis entsprechender Registrierungen bei / Vereinbarungen mit Banken bzw. Kreditinstituten.
Neben diesen verpflichtenden Rahmenbedingungen existieren für verschiedene Bereiche der Gemeinschaftsverpflegung spezielle Richtlinien und Referenzwerte. Dazu gehört u.a. der DACH-Referenzwert, der eine Orientierung für vollwertige Ernährung sowie den täglichen Energie- & Nährstoffbedarf gibt, und der so die Gesundheit nach Altersgruppen fördern und erhalten soll. Dieser für Deutschland (D), Österreich (A wie lateinisch Austria) und die Schweiz (CH wie lateinisch Confoederatio Helvetica) gemeinschaftlich publizierte Referenzwert und die damit verbundenen Empfehlungen werden in der Gemeinschaftsverpflegung von zahlreichen Catering-Anbietern in der täglichen Praxis genutzt.
Ebenfalls freiwillig und weit verbreitet ist die ISO-Norm EN ISO 9001 im Bereich des Qualitätsmanagements. Das damit verbundene QM-Zertifikat dient neben der internen Standard-Kontrolle im Außenverhältnis auch als zusätzlicher Vertrauens- und Qualitäts-Nachweis.
Schließlich funktioniert die erfolgreiche Zusammenarbeit aller Beteiligten in der GV-Praxis nur dann dauerhaft verlässlich, wenn für alle relevanten Bereiche die erforderlichen bilateralen (geg.falls auch multi-lateralen) Verträge abgeschlossen werden. Dies betrifft sowohl den sog. B2B-Bereich zwischen Unternehmen (im Rahmen aller denkbaren Konstellationen einer Zusammenarbeit, von Auslagerungen/ Outsourcing einzelner Teilaufgaben, bis zu Gemeinschafts-Projekten, z.B. im Falle einer vollständig neu entworfenen Kantine oder Mensa) als auch den sog. B2C-Bereich zwischen Unternehmen und Endverbrauchern. Beispielhafte Vertrags-Typen sind Dienst- und Werkverträge; ASP- (Application Service Providing) und FSP- (Full Service Providing) Verträge; Kreditkarten-Akzeptanzverträge; Miet-, Leasing- und Service-Verträge; Operating- bzw. Automaten-Service-Verträge.
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